(...) Die zusätzliche Altersvorsorge (egal, ob betrieblich oder nach § 10a EStG („Riester-Rente“) wird gefördert, weil sie die gesetzliche Rente ergänzen soll. Ihre Behauptung, dass sich nur Besserverdienende zusätzliche Altersvorsorge leisten können, ist nicht richtig. Insbesondere bei sehr geringem Einkommen und mehreren Kindern ist die staatliche Förderung selbst bei minimalem Eigenbeitrag sehr hoch. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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