
Ja, die Bayerische Staatsregierung hat dem Landtag bereits im Dezember einen sog. Nachtragshaushalt vorgelegt um den bereits beschlossenen Doppelhaushalt 2024/2025 nachzubessern, da aus Steuereinnahmen etc. Geld fehlt.
Andreas Winhart 2024
Ja, die Bayerische Staatsregierung hat dem Landtag bereits im Dezember einen sog. Nachtragshaushalt vorgelegt um den bereits beschlossenen Doppelhaushalt 2024/2025 nachzubessern, da aus Steuereinnahmen etc. Geld fehlt.
Trotz keiner Zweckbindung verwenden viele Kommunen die Einnahmen für Hundetoiletten, Hundewiesen und auch für die Tierheime
Grundsätzlich steht die AfD zum Recht auf Leben und möchte Ausnahmen nur in Härtefällen, was bei Vergewaltigung und medizinischer Notwendigkeit gegeben wäre.
Ein derartiger Antrag oder Gesetzentwurf ist mir aus meiner Arbeit im Bayerischen Landtag nicht bekannt
Hier greift die Selbstverwaltung der Kommunen. Sie sollten sich daher am besten an ihren Bürgermeister oder an die Stadt- / Gemeinderäte wenden.
Die AfD steht zur staatlichen Teilfinanzierung von Tierheimen und hat , in Bayern, auch entsprechenden Posten im Haushaltsentwurf der Regierung zugestimmt.