Wie steht die AFD zu dem neuen Praragraphen 10 TSchG für Hundeausstellungen?
Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen
Tierschutz ohne Sinn und Verstand-Schöne neue Welt
Nach Paragraph 10 TSchG hat die im niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angesiedelte AGT Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz zusammen mit der Projektgruppe zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungsverbots Hinweise und Listen zur Umsetzung der aktuellen Auslegung des Praragraphen 10 TSchG für Hundeausstellungen erarbeitet. Das Ziel hierbei war, Qualzucht zu verhindern und Zuchtanreize auszuschalten, bzw. zu reduzieren. Diese Projektgruppe umfasste die Mitglieder des BpT Bundesverbandes praktizierender Tierärzte, die Bundestierärztekammer und Vertreter der einzelnen Bundesländer.

