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Andreas Steier
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Frage von Waldemar S. •

Frage an Andreas Steier von Waldemar S. bezüglich Energie

EEG-Novelle
Sehr geehrter Herr Steier
Was werden Sie dafür tun, zu verhindern, dass uns die damals beim Kauf der Photovoltaikanlage mit eingeplanter Altersversorgung (durch geringere Stromkosten), auch nach der Förderung, ohne zusätzlichen Investitionsaufwand (wir sind 80 Jahre alt) verloren geht?
Warum will man nach Auslauf der Förderung, den weiterhin produzierten Strom (Lebensdauer der Module 25 – 30 Jahre), bei Stilllegung einfach verpuffen zu lassen, anstatt die alte Regelung der physikalischen Verrechnung, von selbst erzeugtem und verbrauchtem Strom, mittels rückwärtslaufenden Zählers, wieder zu aktivieren?
Bitte verhindern Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten das neue EEG nach der jetzigen Form.
Mit freundlichen Grüßen
Eheleute Gerti und Waldemar Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,
sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Beim Thema Eigenstromerzeugung ist uns sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen. Auf der einen Seite sind wir der Auffassung, dass die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch mit Blick auf unsere Kommunen und Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das möchten wir beibehalten. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick behalten. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde nämlich bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen. Dabei werden wir auch auf die Umsetzung der EU-Vorgaben achten.

Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzprogramm 2030 auf einen Zielkorridor für erneuerbare Energien verständigt, um einen Anteil von 65% Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen. Diese Vorgaben werden derzeit im EEG-Entwurf zum EEG 2021 umgesetzt. Parallel wird auf EU-Ebene ein ambitionierterer Ausbau diskutiert (Green-Deal). Sobald diese europäischen Vorgaben hinreichend konkret sind (also Ziele und Verteilung über die Mitgliedsstaaten festgelegt sind) werden wir diese selbstverständlich auch in nationales Recht umsetzen.
Mit der nun anstehenden EEG-Novelle soll der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weiter vorangetrieben werden. Hierzu werden die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht angepasst. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann jedoch auch mittel- und langfristig nur weiter erfolgreich sein, wenn das energiepolitische Zieldreieck - Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit - weiterhin eingehalten wird. Der Gesetzentwurf beinhaltet daher auch Regelungen, die zu einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung beitragen können. In den nun laufenden parlamentarischen Beratungen befasst sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag intensiv mit dem Gesetzentwurf und den vielfältigen Änderungswünschen (z. B. ein ambitionierterer Ausbaupfad), die an uns herangetragen werden. Unser Ziel ist dabei, zu einer sinnvollen und ausgewogenen Lösung im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks zu kommen. Der Abschluss des EEG im Bundestag ist für Dezember 2020 geplant, so dass die Neuregelungen zum 1.1.2021 in Kraft treten können.

Herzliche Grüße
Andreas Steier MdB