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Andreas Schwarz
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Frage von Konrad L. •

Frage an Andreas Schwarz von Konrad L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schwarz,

das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgabern im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz.
Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und derer Fahrgäste ausgetragen werden. In unserem Betrieb verloren in diesem Jahr durch diese Praktiken etliche Kollegen ihren Arbeitsplatz.
Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2017 mit, wie Sie dazu stehen und was Sie dagegen unternehmen wollen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.

Mit freundlichen Grüßen

K. L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich bin Ihnen dankbar für Ihre Anfrage, weil Sie damit ein großes Problem aufzeigen. Das derzeitige Personenbeförderungsgesetz (PBefG) weist Lücken in Hinblick auf die Sicherung sozialer Standards des im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Personals auf.

Ja, das Ziel möglichst geringer Kosten für die Allgemeinheit teile ich. Das darf aber nicht dazu führen, dass Eigenwirtschaftlichkeit, also das Betreiben von Bus- und Bahnlinien oder –netze ohne Defizitausgleich der Kommunen, durch die Absenkung von Standards erreicht wird. Deswegen brauchen wir in diesem Bereich eine Präzisierung im Gesetzestext, die das Antrags- und Genehmigungsverfahren anpasst und Kommunen, Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden in die Lage versetzt werden rechtssicher die Anforderungen, darunter auch solche zu Sozialstandards, zu definieren und deren Einhaltung einzufordern.

Wir Sozialdemokraten wollen, dass eigenwirtschaftliche Anträge rechtssicher abgelehnt werden können, wenn diese verkehrliche aber auch andere Anforderungen wie Arbeitsbedingungen oder umweltbezogene Anforderungen unterlaufen. Eigenwirtschaftlichkeit und damit eine Bevorzugung gegenüber öffentlichen Dienstleistungsaufträgen darf nicht durch Sozialdumping erreicht werden. Kommunale Verkehrsunternehmen dürfen zumindest nicht benachteiligt sein, weil sie tariftreu sein müssen. Das sind wir den Beschäftigten schuldig.

Ich hoffe, dass ich ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Herzliche Grüße
Ihr Andreas Schwarz, MdB

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