
(...) Inwieweit also die "Überraschung" zutrifft, kann ich nur anhand von objektiven Kriterien beurteilen, weil ich an der von Ihnen zitierten Veranstaltung nicht teilgenommen habe. Fest steht aber, dass allein aufgrund des VertragsverletzunVertragsverletzungsverfahrension ja den betreffeneden Mitgliedstaaten frühzeitig mitteilen muss, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben) und aufgrund des Verfahrens "DocMorris" für jeden, der sich mit europäsichen Fragen beschäftigt, seit spätestens 2004 klar war, dass das deutsche Apothekenrecht ebenfalls verändert werden muss. Ich habe diesbezüglich mit Vertretern aus Deutschland schon seit den Beratungen zur Dienstleistungsrichtlinie in Konktakt gestanden. (...)