Welche Aspekte des DMA halten Sie nach den ersten Monaten der Anwendung für überarbeitungsbedürftig – etwa bei Gatekeeper-Definition, Pflichten oder der Rolle der Kommission?
Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,
als Berichterstatter für den Digital Markets Act (DMA) haben Sie maßgeblich zur Ausgestaltung dieses zentralen Instruments der Plattformregulierung beigetragen.
Mit Blick auf die ersten Monate seiner Anwendung:
Welche konkreten Aspekte des DMA halten Sie bereits jetzt für überarbeitungsbedürftig – etwa im Hinblick auf die Definition von Gatekeepern, die Klarheit der Verpflichtungen oder die Rolle der Kommission als alleiniger Durchsetzungsbehörde?
Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung freuen, insbesondere auch im Hinblick auf die im DMA vorgesehene Evaluierung durch die Kommission.
Vielen Dank für Ihre Antwort!