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Frage von Nina M. •

Welche Aspekte des DMA halten Sie nach den ersten Monaten der Anwendung für überarbeitungsbedürftig – etwa bei Gatekeeper-Definition, Pflichten oder der Rolle der Kommission?

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

als Berichterstatter für den Digital Markets Act (DMA) haben Sie maßgeblich zur Ausgestaltung dieses zentralen Instruments der Plattformregulierung beigetragen.

Mit Blick auf die ersten Monate seiner Anwendung:

Welche konkreten Aspekte des DMA halten Sie bereits jetzt für überarbeitungsbedürftig – etwa im Hinblick auf die Definition von Gatekeepern, die Klarheit der Verpflichtungen oder die Rolle der Kommission als alleiniger Durchsetzungsbehörde?

Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung freuen, insbesondere auch im Hinblick auf die im DMA vorgesehene Evaluierung durch die Kommission.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Seit Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) im März 2024 wurden bereits mehrere konkrete Fortschritte erzielt, um den fairen Wettbewerb durch Gatekeeper im digitalen Umfeld sicherzustellen. Zu diesen Fortschritten zählen unter anderem die verbesserte Gestaltung von Auswahlbildschirmen zum Wechsel des Standardbrowsers, die vereinfachte Änderung von Standardeinstellungen in Betriebssystemen, eine höhere Interoperabilität sowie fairere Vertragsbedingungen für App-Entwickler. Die vergangenen zwölf Monate haben zudem das Engagement der Kommission gezeigt, die Verordnung proaktiv durchzusetzen, etwa durch die Einleitung mehrerer Untersuchungen wegen Nichteinhaltung gegen Apple, Meta oder Google.

Dennoch gibt es mehrere Aspekte des DMA, die im Rahmen der Überprüfung der Verordnung 2026 verbessert werden könnten. Besonders denke ich hierbei an Cloud-Computing und KI, die angesichts der Konzentrationsrisiken bisher unzureichend berücksichtigt werden. Beide Bereiche sind im DMA nicht vollständig abgedeckt. Ich fordere die Kommission daher insbesondere auf zu prüfen, ob bestimmte Gatekeeper speziell für ihre Cloud-Computing-Dienste im Rahmen des DMA ausgewiesen werden sollten, und eine Marktuntersuchung einzuleiten, um zu bewerten, ob bestimmte KI-Dienste in die Liste der Core Platform Services aufgenommen werden sollten.

Darüber hinaus erfassen die derzeitigen Umsatz- und Nutzer-Schwellenwerte zur Definition von Gatekeepern möglicherweise nicht vollständig aufstrebende Technologieunternehmen, die zwar Nischenmärkte bedienen, dort aber eine kritische Markteinflusskraft besitzen.

Ich kämpfe für eine vollständige Durchsetzung des Gesetzes, vor allem dafür, die personellen und finanziellen Ressourcen der zuständigen Einheiten innerhalb der Europäischen Kommission zu erhöhen, die als einzige Durchsetzungsbehörde für diese Verordnung fungiert.

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