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Andreas Schwab
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Frage von Hermann A. •

Frage an Andreas Schwab von Hermann A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Dr. Schwab,

wie positionieren Sie sich zum ACTA-Abkommen? Wir werden Sie hierzu öffentlich in den Medien dazu Stellung nehmen?

Vor allem in Hinblick, das Kader Arif seinen Rücktritt erklärte. Er ist der Mann, der vom EU-Parlament in die Verhandlungen entsendet wurde, um das EU-Parlament daraufhin über ACTA zu informieren, aufzuklären und zu "schulen".

Herr Arif hält es schlicht und einfach für undemokratisch.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Allgaier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Allgaier,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sehr gerne werde ich im Hinblick auf die Unterzeichnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA an dieser Stelle noch einmal Stellung beziehen.

Es gibt besonders zwei Kritikpunkte zu ACTA in der öffentlichen Diskussion:

1. ACTA sei von den teilnehmenden Staaten intransparent und undemokratisch hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden.
2. ACTA sei das Ende des freien Internets durch angeblich darin enthaltene Internetsperren und sei damit ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit. Unter anderem deshalb sei ACTA mit den Verträgen und sonstigen Rechtsakten der EU (sogenannter acquis communautaire) nicht vereinbar.

Für die Europäische Union (EU) hat die EU-Kommission das Abkommen verhandelt. Das Mandat dafür hat sie von den demokratisch gewählten Regierungen der EU-Staaten bekommen. Während der laufenden Verhandlungen wurde die EU-Kommission durch das ebenfalls demokratisch gewählte Europäische Parlament kontrolliert: sowohl durch Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch durch den zuständigen Außenhandelsausschuss (INTA). Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und entsprechende Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt. ACTA wird nicht als bürokratische Hinterzimmergeburt fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten. Erst wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben sollten, kann es tatsächlich angewendet werden.

ACTA ist kein geheimes Abkommen: Der endgültige Vertragstext von ACTA ist in allen Amtssprachen der EU verfügbar. Die deutsche Version ist unter http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf abrufbar.

Richtig ist, dass die einzelnen Verhandlungsrunden von ACTA nicht öffentlich waren sondern vertraulich geführt wurden. Aber: Verhandlungen von internationalen Verträgen werden regelmäßig nicht öffentlich geführt. Das Verfahren im Falle von ACTA war also ganz normal und gerade kein Sonderfall sondern entspricht der gängigen Praxis für internationale Verhandlungen. Die EU-Kommission hat jedoch die Öffentlichkeit nach jeder der elf Verhandlungsrunden über den aktuellen Verhandlungsstand unterrichtet. Diese Berichte sind auch unter http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/intellectual-property/anti-counterfeiting/ abrufbar.

Ziel meiner Fraktion ist es, durch eine zeitnahe und öffentliche Befassung des zuständigen Ausschusses mit diesem Thema eingehend auf die geäußerten Bedenken zahlreicher Bürgerinnen und Bürger einzugehen und ggf. nochmals den unabhängigen Rechtsdienst des Europäischen Parlaments mit der Angelegenheit zu befassen.
ACTA sieht nach Aussage der Kommission keine Internetsperren vor. Außerdem steht ACTA nach Aussage der Kommission auch im Einklang mit dem derzeitigen Harmonisierungsniveau betreffend der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, dem Regulierungsrahmen für die Telekommunikation und nicht zuletzt mit den einschlägigen EU-Regelungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre. Die EU-Kommission sagt zudem eindeutig, dass ACTA mit den europäischen Verträgen und dem geltenden EU-Recht voll vereinbar ist. ACTA wird also nichts an den geltenden Gesetzen der EU ändern.

Dies alles hat der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments in zwei vom Außenhandelsausschuss (INTA) und vom Rechtsausschuss (JURI) beauftragten Rechtsgutachten eindeutig bestätigt. Beide Gutachten sind mittlerweile auch im Internet verfügbar unter http://lists.act-on-acta.eu/pipermail/hub/attachments/20111219/59f3ebe6/attachment-0010.pdf (Rechtsgutachten des legal service für den JURI ab S.1 und für den INTA ab S. 9).

Fast gebetsmühlenhaft wiederholt der zuständige Außenhandelskommissar Karel De Gucht, dass sich für einen Bürger in Europa nichts ändert - an dieser Aussage werden wir die Kommission bei der Umsetzung von ACTA in Europa messen. Umgekehrt stellt ACTA sicher, dass die Unterzeichnerstaaten gegen gefälschte Markenartikel vorgehen, unter denen heute viele Unternehmen in Europa leiden: wegen den in Milliardenumfang gehandelten gefälschten Produkten und der ständigen Verletzung des geistigen Eigentums sind in Europa bereits tausende Arbeitsplätze verloren gegangen oder gar nicht erst entstanden. Wir müssen etwas tun, um hier unsere Interessen durchzusetzen: ACTA ist ein Baustein, der beispielsweise dabei hilft, dass europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller ihre Rechte ausreichend geschützt wissen, wenn sie sich mit der Fälschung ihrer Produkte außerhalb Europas konfrontiert sehen. Wir "exportieren" also durch ACTA europäische Standards und importieren nicht ausländisches Recht.

Erlauben Sie mir im Hinblick auf Ihre Frage noch eine Anmerkung zum Verhalten meines französischen Kollegen Kader Arif, der als Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu ACTA seine Berichterstatterschaft am 26.01.2012 unter anderem unter Verweis auf die angebliche Intransparenz des Verfahrens zurückgegeben hat. Zum einen wurde er erst nach Abschluss der Vertragsverhandlungen als Berichterstatter bestimmt. Er übernahm die Berichterstatterschaft also bereits in voller Kenntnis des Verfahrens und der Inhalte des abgeschlossenen Abkommenstextes. Zum anderen war er es, der maßgeblich auf die Verschiebung einer bereits in der Tagesordnung vorgesehenen Aussprache im Außenhandelsausschuss (INTA) des Europäischen Parlaments zu ACTA Ende 2011 hingewirkt hat. Mir erscheint daher Herrn Arifs Begründung vorgeschoben und nur unter Berücksichtigung seines starken Engagements in der gegenwärtigen heißen Phase des französischen Präsidentschaftswahlkampfes erklärbar.

Weiterhin ist eine umfassende und öffentliche Debatte zu ACTA notwendig. In diesem Zusammenhang wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir weitere, bisher noch nicht durch unseren Rechtsdienst behandelte konkrete Bedenken Ihrerseits unter Nennung des entsprechenden Artikels des Textes zukommen lassen würden. Sehr gerne werde wir dann eine rechtliche Bewertung dieser Kritikpunkte sowohl durch die EU-Kommission als auch durch den juristischen Dienst des Europäischen Parlaments einholen und in die Debatte einbringen. Denn sollten sich trotz der beschriebenen bisherigen Aussagen der Kommission und des Parlamentsrechtsdienstes die Bedenken der ACTA-Kritiker wider Erwarten bestätigen, dann könnte auch ich diesem Abkommen nicht zustimmen.

Ich hoffe Ihnen damit ausreichend Antwort auf Ihre Fragen gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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