Frage an Andreas Scheuer von Chris R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Scheuer,
Gemäß deutscher Verfassung müssen Gesetze dem Verhältnissmäßigkeitsprinzip unterliegen. Dieses wird Definiert durch:
1.	Legitimer Zweck
2.	Geeignetheit
3.	Erforderlichkeit
4.	Angemessenheit.
Bitte erklären Sie mir, wie der, in § 24 a Abs. 2 StVG, für Cannabis festgelegte Grenzwert von 1ng Tetrahydrocannabinol pro ml Blut im Einklang mit dem Verhältnissmäßigkeitsprinzip unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage steht.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

  Antwort ausstehend von Andreas Scheuer   CSU

