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Andreas Scheuer
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Frage von Stefan H. •

Frage an Andreas Scheuer von Stefan H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Scheuer,

Ich wohne im Landkreis Passau direkt an der Durchfahrtsstrasse (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) Richtung Rottal. Mit dem hohen Verkehrsaufkommen haben wir uns bereits arrangiert. Eine Umgehung ist aktuell nicht möglich und den Verkehr einzuschränken ebenfalls nicht. Was uns mittlerweile aber ungemein stört - und damit sind wir mit Sicherheit nicht allein - sind die Autos und Motorräder mit Sportauspuff.

Diese Fahrzeuge haben beinahe immer einen nachträglich eingebauten Sportauspuff, welcher meines Wissen zwei ´Nutzen´ hat:

- eine sehr kleine Steigerung der Motorleistung
- eine - seitens des Käufers erwünschte - Erhöhung der Lautstärke

Der erste Punkt ist mir ehrlich gesagt egal. Ob ein Auto 200 oder mit Sportauspuff 203 PS hat, stört mich nicht. Was jedoch unglaublich störend ist, ist die immense Lärmentwicklung der so getunten Fahrzeuge. Bei geschlossenem Fenster hört man ein normales Auto nicht oder nur sehr leise vorbei fahren. Ein Lastwagen ist deutlicher vernehmbar, aber nicht störend. Fährt jedoch ein Motorrad oder Auto mit getuntem Auspuff durch den Ort, hört man teilweise das eigene Wort nicht mehr. Das Ganze ist am Balkon oder auf der Terasse noch viel störender. Im Landkreis Passau kenne ich mittlerweile schon mehrere Personen, die Erdwälle aufgeschüttet haben um diesem Lärm zu entgehen.

Nun meine Frage an Sie:

Warum darf eine kleine Gruppe der Bevölkerung, anhand solcher unsinniger Spielereien einen solchen Lärm produzieren? Wir sind ohnehin schon von so viel Lärm umgeben, muss man diesen ohne Zwang zusätzlich produzieren? Warum erlaubt die Politik dieses? Wäre dieser Lärm unvermeidbar, hätte ich dafür mehr Verständniss, leider ist dem aber nicht so. Diese Aufpuffe werden explizit dazu installiert, um mehr Lärm zu erzeugen. Warum wird dieses Vorgehen seitens der Politik nicht mehr reglementiert und darauf geachtet solche unsinnigen Lärmquellen zu vermeiden?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,

Stefan Hechberger

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Sehr geehrter Herr Hechberger,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.05.2011, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) betrachtet es als vorrangiges umweltpolitisches Ziel, die vom Straßenverkehr ausgehenden Geräuschemissionen weiter zu senken. Hierbei wird in erster Linie eine Minderung der Emissionen an der Quelle, also der Emissionen der Kraftfahrzeuge, angestrebt.

Die Geräuschemissionen von Kraftfahrzeugen (Pkw/Nutzfahrzeuge, sowie auch Krafträder) sind international seit längerem gesetzlich begrenzt. Die Grenzwerte wurden entsprechend den Fortschritten der Technik im Laufe der Jahre mehrmals abgesenkt.

Die Richtlinie 70/157/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Geräuschforderungen an Kraftfahrzeuge in der Europäischen Union. Die Richtlinie schreibt das Geräuschmessverfahren und die Geräuschgrenzwerte vor.

Im Zuge der weiteren Fortschreibung der o.g. EG-Richtlinie wird sich das BMVBS weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Geräuschanforderungen bei allen Kraftfahrzeugarten so schnell wie möglich an den jeweils neuesten Stand der Technik angepasst werden.

Einen Vorschlag zur Anpassung des Geräuschmessverfahrens an die im Straßenverkehr auftretenden Betriebsbedingungen hat das BMVBS bereits international vorgestellt.

Auspuffanlagen für Kraftfahrzeuge müssen den Vorschriften der EG-Geräuschrichtlinie entsprechen. Im Rahmen der Typgenehmigung muss nachgewiesen werden, dass die vorgeschriebenen Geräuschgrenzwerte eingehalten werden.

Wird eine nicht genehmigte Auspuffanlage in ein Fahrzeug eingebaut oder eine genehmigte Anlage unzulässig verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug; es darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Durchführung von Kontrollen durch die Verkehrspolizei ist nach grundgesetzlicher Zuständigkeitsregelung ausschließlich Angelegenheit der Bundesländer. Das BMVBS hat hier kein Weisungsrecht. Vor allem kann es keine Einzelheiten des praktischen Vollzugs anordnen.

Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Bundesregierung auch künftig national und international für weitere Verbesserungen bei der Lärmreduzierung einsetzen wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer

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