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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Andreas Popp von Wolfgang S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Popp,

die Piratenpartei tritt dafür ein, intellektuelle Eigentumsrechte abzuschaffen, so dass Daten (Musik, Filme usw.) frei verfügbare Güter zu werden - so wie es ihrer Natur entspricht, denn Daten sind nun einmal kopierbar.

Also muss die Wirtschaft in Bezug auf Daten anders funktionieren als in Bezug auf knappe (materielle) Güter. Wie kann das funktionieren?

Wie können Musiker, Erfinder usw. gerecht entlohnt werden?

Ich könnte mir vorstellen, dass in einer Gesellschaft, wo es z.B. ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle gibt, die Freude am Schaffen, Ruhm und Ehre usw. als Motivation für Kulturschaffende ausreichen würde. Dazu kämen freiwillige Spenden und Gagen für Konzerte und Vorträge.

Was ist Ihre Vision?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Schwarz.

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Schwarz,

die Antwort auf ihre Frage würde ich gern in zwei Teile gliedern.

1.) „geistiges Eigentum”

Das Eigentum ist ein Prinzip für knappe Güter („Du sollst nicht stehlen“). „Geistiges Eigentum“ ist also kein Eigentum im eigentlichen Sinne. Es ist aber im allgemeinen Interesse, dass die Schaffenden eine Vergütung für ihre Arbeit erhalten, auch wenn sie keinen echten Eigentumsanspruch an „ihrem“ Werk haben.

Grundsätzlich ist es allerdings nicht die Aufgabe des Staates, eine Vermarktungsstrategie per Gesetz abzusichern, sondern die der Schaffenden selbst. Der Staat (und damit die Politik), kann nur dort eingreifen wo er keine Grundrechte verletzt und muss gleichzeitig verschiedene Interessen abwägen. Dabei muss sich das Vermarktungsmodell der Schaffenden aber an die Gesetze anpassen, nicht umgekehrt.

Dies sehen wir derzeit nicht gegeben. Im privaten Bereich lassen sich die bisherigen künstlichen Monopole nur durch Kriminalisierung und tiefgreifende Überwachung der Bürger realisieren. Gleichzeitig wird bei der Abwägung das Interesse der Allgemeineinheit zur Weiterentwicklung der Werke sträflich vernachlässigt. Z.B. erleben die meisten nicht mehr, dass ein Musikstück aus ihrer Jugend gemeinfrei wird.

So fordern die Piratenparteien europaweit z.B. die Laufzeiten des Urheberrechts deutlich zu verkürzen und es ausschließlich auf den kommerziellen Bereich zu begrenzen.

2.) Alternativen zur künstlichen Verknappung

Wenn ich also hier nun die Alternativen aufzähle, so möchte ich darauf hinweisen, dass diese noch nicht längst der Weisheit letzter Schluss sind, da es nicht meine Aufgabe als Politiker ist diese zu verfeinern, sondern die der Content-Anbieter selbst.

Grundsätzlich muss man also lediglich einen Monetarisierungsweg finden, der davon unabhängig ist, die Verbreitung von Kopien zu kontrollieren. Im Musikbereich könnte dies z.B. mit Live-Konzerten passieren, bei Filmen mit dem Kino. Bei beidem handelt es sich um soziale Events, dass heißt die Preissensitivität der Leute ist nicht so groß. Man bezahlt ja auch 3 Euro für eine Halbe Bier in der Wirtschaft. Und beides lässt sich auch bequem mit einem verkürzten, rein kommerziellen Urheberrecht umsetzen. Konzertveranstalter verzeichnen z.B. auch rasante Gewinne. So konnte die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra (was nicht heißen soll, dass wir das Modell „Verwertungsgesellschaft“ gut finden) z.B. vor kurzem ein dickes Plus verzeichnen, trotz eines großen Einbruchs beim Verkauf physischer Tonträger. Alles Dank der Konzerttantiemen.

Wie es grundsätzlich geht, zeigt auch Open Source Software. Viele Leute verdienen ihr Geld damit. So basiert das Internet zum Großteil auf freier Software. Linux, Apach, MySQL und PHP (kurz LAMP) bilden z.B. die Grundlage der meisten Webauftritte. Und da es genug Leute gibt, die ein Interesse in der Funktionstüchtigkeit dieser Software haben, wird sie auch stets weiterentwickelt.

Eine andere Alternative wäre noch die Leistung des Schaffenden direkt als Dienstleistung anzubieten, z.B. im Modell „Stephen King“.

Wir glauben also, dass es gar nicht notwendig ist ein Alternativgesetz zum sog. „geistigen Eigentum“ anzubieten. Das heißt nicht, dass Ihr Vorschlag ein BGE einzuführen die Sache nicht vereinfachen würde. Aber wir sehen es als wichtig an, diese beiden Sachverhalte dennoch getrennt zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Popp