Andreas Kenner
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SPD
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Frage von Jonas S. •

Bitte begründen/erklären Sie die Höhe des neuen kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder von 750,44 Euro. Wie ergibt diese Summe bezogen auf Kinderdurchschnittskosten Sinn?

Landtagsdrucksache 17 / 3513

Andreas Kenner
Antwort von
SPD

Die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags wird von den Ländern durchgeführt, da das Bundesverfassungsgericht den Satz als zu niedrig eingestuft hat.
Dies hat mit der allgemeinen Anpassung der Sätze im Abgleich mit anderen Berufen und der dortigen Tarifentwicklung zu tun. Auch auf die allgemein höheren Lebenshaltungskosten geht das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung ein.
Bezogen auf die Kinderdurchschnittskosten, die bei durchschnittlich 763 Euro liegen (Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/statistik-eltern-ausgaben-kind-763-euro-100.html) ergibt es Sinn Familien stärker zu entlasten.
Meiner Meinung nach ist es jedoch nicht nur wichtig Beamtenfamilien zu entlasten, sondern alle Familien mit Kindern.
Daher setzt sich die SPD auch aktiv dafür ein, dass das Kindergeld weiterhin erhöht wird und Familien mit prekärem Einkommen direkt finanziell, aber auch durch kostenlosen Zugang zu musikalischer Förderung, Sportvereinen, Nachhilfe und vielem mehr entlastet werden.
Für mich ist nicht die Frage, ob Beamtinnen und Beamten zu viel bekommen, sondern wie wir auch nicht Beamtinnen und Beamten stärker unterstützen können.
Seit vielen Jahren setzte ich mich daher auch in Baden-Württemberg für die Bekämpfung der Kinderarmut ein.
Und da gebe ich Ihnen recht, das schaffen wir nicht alleine durch eine Erhöhung des Zuschlags für Beamtinnen und Beamten.

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Andreas Kenner
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