Frage von Volker W. • 28.11.2007
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CDU
• 15.02.2008

(...) Die neuen Regelungen des Unterhaltsrechts befassen sich unter anderem mit der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und sollen vor allem zum Wohle des Kindes beitragen. Dem Kind wird nach dem neuen Recht der Anspruch auf den ersten Rang bei den Unterhaltsansprüchen eingeräumt, dem betreuenden Elternteil der Anspruch auf den zweiten. (...)

Frage von Jürgen S. • 13.11.2007
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CDU
• 15.02.2008

(...) Insofern handelte es sich nicht um eine vom Gesetzgeber veranlasste Lockerung des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch, sondern um eine Auslegung der Rechtsprechung. Der BGH-Beschluss führte allerdings eine Strafbarkeitslücke vor Augen, die nach meiner Auffassung nicht hinnehmbar ist. (...)

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