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Andrea Schwarz
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Frage von Volkmar S. •

Frage an Andrea Schwarz von Volkmar S. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Frage an Kandidatinnen/Kandidaten zur Landtagswahl im Wahlkreis Bretten von Ehrenamtlichen der Dettenheimer Flüchtlingshilfe.
Das Thema Geflüchtete Menschen in unserer Region ist ja z. Zt. nicht gerade aktuell, aber deshalb nicht aus der Welt und auch nicht minder wichtig.
Was uns nach wie vor bewegt ist die sog. „Kopfpauschale“ – schon mal gehört???
In unserer Heimatgemeinde wird für geflüchtete Menschen, sofern sie in einer gemeindeeigenen Wohnung (als Obdachlosenunterkunft deklariert) leben, eine sog. Kopfpauschale von ca. 230,- € erhoben (die Gemeinde bezieht sich hier auf § 4 der Gemeindeordnung BW).
Das ist besonders problematisch, wenn die Familie oder die Einzelperson, nicht mehr von AL II oder ähnlicher Unterstützung abhängig ist, dann muss dieser Betrag aus dem, meist nicht üppigen Monatsverdienst (teilw. Mindestlohn), selbst komplett bezahlt werden. Wohngeld greift in diesem Fall nicht. Sind die Geflüchteten dadurch wieder auf andere soziale Unterstützung angewiesen, kann sich das negativ auf ihre Niederlassungserlaubnis und Integrationsbemühungen auswirken.
Diese Gebühren sind nach unseren Informationen, nach den Obdachlosenbestimmungen der entspr. Kommune festgelegt. D.h. unabhängig von Größe oder Zustand der Unterkunft, wird ein gleich hoher Betrag pro Kopf berechnet. Bei einer fünfköpfigen Familie, z.B. Eltern und drei kleine Kinder: 1.150,- €. Leider wird vergessen, dass es hier um „geflüchtete Menschen“ geht, die versuchen, sich bei uns in Deutschland, trotz enorm hoher Hürden, ein menschenwürdiges Leben aufzubauen.
Wie stehen Sie zu dieser Regelung?
V. S. F. A. W. E. U. B. I. B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Engagierte der Flüchtlingshilfe Dettenheim,

Gerne nehme ich zu Ihrer Frage Stellung, möchte jedoch zuerst vorausschicken. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Stadt- und Landkreise für die Anschlussunterbringung zuständig. Es handelt sich dabei letztlich um eine Form der Obdachlosenunterbringung. Die Kommunen haben Satzungen in denen sie regeln, ob und welche Gebühren sie dabei von den Untergebrachten verlangen. Nichtsdestotrotz sollte das Land –trotz der kommunalen Selbstverwaltung, welche hier gilt- angesichts des doch erheblichen Unterschieds der Höhe der Gebühren einschreiten. Das Innenministerium hatte in Erwägung gezogen, eine Mustersatzung zu erlassen, an der sich die Kommunen orientieren können. Dies muss umgesetzt werden!
Zu Ihrer ganz konkreten Frage kann ich ganz klar sagen, ich lehne diese Regelung einer “Kopfpauschale” ab. Zum einen, weil Kommunen in erster Linie Kosten für die Bereitstellung einer Unterkunft entstehen, diese werden nicht höher, wenn mehrere Personen darin wohnen. Auch die Heizungskosten sind nicht von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Menschen abhängig, lediglich Kosten für Wasser, Strom und Müll. Diese sind meiner Ansicht nach nicht so hoch, dass sie hier zur Rechtfertigung dienen können. Das von Ihnen angeführte Beispiel zeigt, welch negative Auswirkungen diese Kopfpauschale nach sich zieht – so demotiviert man Menschen, denn all zu viel wird dieser Familie nicht zum Leben bleiben. Leistung muss sich lohnen, dieses allgegenwärtige Dogma wird hier konterkariert. Gerne bin ich zu einem Gespräch mit ihrer Verwaltung bereit, vielleicht kann so eine Verbesserung erreicht werden.

mit freundlichen Grüßen und großem Dank für Ihr ehrenamtliches Engagement
Andrea Schwarz

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