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Frage von Mario E. •

Frage an Andrea Schröder-Ehlers von Mario E. bezüglich Soziale Sicherung

Ist es korrekt, daß in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, daß die gesetzlich Krankenversicherten für die Kosten der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge aufkommen sollen?
Das hieße, das einmal mehr also nur diejenigen belastet werden, die keine Beamten oder Selbstständigen sind und die als Arbeitnehmer weniger als die Versicherungspflichtgrenze von 56.000 Euro verdienen und dies beinhaltet sogar Menschen, die als "Aufstocker" nicht einmal genug verdienen, um davon leben zu können.
Hingegen werden die Beamten, die Selbständigen, die Millionäre und Milliardäre wieder einmal von allen Lasten befreit?
Wie rechtfertigen Sie und Ihre Parteifreunde das?
Heißt "Wir schaffen das" nur, daß niedrige Einkommensbezieher etwas schaffen müssen und der Rest sich nicht zu beteiligen braucht?

Andrea Schröder-Ehlers MdL
Antwort von
SPD

Hallo Herr Erdmann,

nein, ihre Annahme ist nicht korrekt.

Die Bundesregierung hat verabschiedet, dass die sogenannte elektronische Gesundheitskarte (eGK) auch für Flüchtlinge eingeführt werden kann. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kommunen vom diesem Verwaltungsaufwand entlasten. Dafür nehmen diese auch eine entsprechende Kostenpauschale. Die Gesundheitskosten für Flüchtlinge selbst werden weiterhin von den Kommunen, Land und Bund - also von allen Steuerzahlern - getragen. Da höhere Einkommen auch höher besteuert werden als geringere Einkommen, ist eine gleichmäßige und faire Belastung der Steuerzahler gegeben.

Der Vorteil der eGK ist, dass Asylbewerber nicht mehr einen Behandlungsschein bei der Behörde beantragen müssen, um erst danach zum Arzt gehen zu können. Für die Kommunen entfällt der Verwaltungsaufwand für die vorherige Ausstellung der Behandlungsscheine. Ferner sparen diese den Zeitaufwand für das Verfahren der Behandlungsscheine, die Überprüfung der Apotheken- und Krankenhausrechnungen und die Überprüfung der Abrechnung der niedergelassenen Ärzte.

Auch mit der Karte haben Asylbewerber eine eingeschränkte medizinische Versorgung. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte wissen, dass mit der eGK ein eingeschränktes Leistungsspektrum verbunden ist. Es gibt einen klaren Katalog der Leistungen, die von den Kassen erstattet werden. Missbrauch muss also nicht befürchtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schröder-Ehlers, MdL