Frage an Andrea Nahles von Oliver S. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo,
der EuGH hat klar gestellt im Jahre 2009, dass EU-Ausländer schon nach einer kurzfristigen Beschäftigung in Deutschland Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben. Der Gerichtshof reagierte damit auf eine Anfrage des Sozialgerichts Nürnberg, ob zwei Griechen nach einer nur kurzen Tätigkeit in Deutschland Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hätten. Einer von beiden hatte weniger als zwei Monate in Deutschland gearbeitet. Das ist ein schlechter Scherz oder?
Frage:
Wenn ich als Deutscher ins europäische Ausland fahre, dort 6 Wochen arbeite, habe ich dann auch den Anspruch auf Versorgung durch den jeweiligen Staat? Bekomme ich dort auch die Höhe des hier geltenden Hartz 4 Satzes?
MfG

