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Andrea Lindholz
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Frage von Sigrid G. •

Frage an Andrea Lindholz von Sigrid G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ein politischer Beamter, Funktionsträger in hoher Position, und zugleich Jurist, spricht öffentlich mit Medien, im sicherlich autorisierten Interview, von Mord, in Kenntnis, dass die zuständige Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft wegen Totschlags ermittelt. Dies stellt nach meinem politischen Verständnis eine derart unglaubliche Missachtung unserer demokratischen Verfassung und Gewaltenteilung dar, die ich bisher gegenüber rechtsradikalen Zeitgenossen mit voreiliger Vorverurteilung immer völlig ausgeschlossen und widersprochen hätte: eine solche voreilige (dann dumme!) oder gezielt fehlerhafte (dann tendenziös rechtslastige!) Bewertung in dieser Position ist völlig unzulässig!

Jetzt tut dies der Präsident des des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, Jurist.

Im Bundestagsinnenausschuss sind seine umstrittenen und tendenziösen Auslassungen und seine diesbezügliche Stellungnahme (die ich nicht kenne) an den zuständigen Minister für Inneres, Bau und Heimat, Horst Seehofer, Thema. Überall in den Medien ist seine Bewertung des Videos Thema, bei der er jetzt bereits zurückrudert. Niemand spricht davon, dass ein Jurist(!) in dieser Position(!) in dieser brenzligen Situation(!) derart vorverurteilend (!) das Wort „Mord“ im Munde führt, und damit „Feuer an die Lunte“ gelegt hat!

Ich halte dies für untragbar und unerträglich und frage mich, ob der Bundestagsinnenausschuss über Parteigrenzen hinweg zu einer eindeutigen und unmissverständlichen einstimmigen Stellungnahme in der Lage ist?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau G.,

die Formulierung "Mord" war in der Tat aus juristischer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht zutreffend. Welcher Tatbestand erfüllt ist, werden die Gerichte entscheiden. In unserer Sondersitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat haben wir Herrn Dr. Maaßen dazu auch befragt. Er hat diese Formulierung bedauert und darauf hingewiesen, dass in der medialen Öffentlichkeit selten eine genaue Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag getroffen wird und er bewusst nicht den ursprünglichen tödlichen Angriff mit mehreren Messerstichen, dem man durchaus das Tatmerkmal der Heimtücke zugrunde legen könnte, durch eine streng juristische Formulierung verharmlosen wollte.

Der Ausschuss besteht im Übrigen aus unterschiedlichen Fraktionen, die selbstständig Bewertungen vornehmen und ihre Äußerungen eigenverantwortlich tätigen.

Fest steht, dass Herr Dr. Maaßen einen Fehler gemacht hat, den er im Ausschuss mehrfach und ausdrücklich bedauert hat - entgegen falschlautender Berichterstattungen in den Medien. Fest steht auch, dass Herr Dr. Maaßen sich hohe Verdienste um die Sicherheit in Deutschland erworben hat. Persönlich halte ich die Abläufe rund um Herrn Dr. Maaßen für äußerst bedauerlich. Die teilweise extremen Verunglimpfungen seiner Person in der Öffentlichkeit waren schwer zu ertragen. Eine ungestörte Amtsführung war unter diesen Bedingungen kaum mehr möglich. Natürlich sollte niemand, der einen Fehler begangen hat, befördert werden. Gleichzeitig darf auch ein Fehler in der Kommunikation nicht die jahrzehntelange Arbeit und die unbestrittenen Verdienste nivellieren. Insofern halte ich den nun gefundenen Kompromiss für vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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