
(...) Wie bereits mitgeteilt, findet die Aufarbeitung bislang im zuständigen Fachausschuss statt. Sollte es hinreichende Gründe für einen Untersuchungsausschuss geben, kann die Opposition selbstverständlich von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch machen. Offenbar gibt es darüber aber nach wie vor Diskussionsbedarf innerhalb der Oppositionsfraktionen. (...)