Der in Ihrer Anfrage erwähnte Fall einer Duisburger Lehrerin, die über 16 Jahre hinweg trotz Krankschreibung ihr volles Gehalt bezog, ist zwar ein Extrembeispiel, verdeutlicht jedoch die Rechtslage: Solange ein Beamter oder eine Beamtin dienstunfähig ist, aber noch nicht in den Ruhestand versetzt werden kann – sei es aus medizinischen oder rechtlichen Gründen –, besteht der Anspruch auf Besoldungsfortzahlung
Antwort 11.09.2025 von Andrea Busche SPD
Antwort 14.02.2025 von Andrea Busche SPD
ich würde eine Petition an den Landtag NRW empfehlen.
Antwort 17.10.2022 von Andrea Busche SPD
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.
Antwort 13.07.2022 von Andrea Busche SPD
Ich kann berichten, dass er dazu in engem Austausch mit der Stadtverwaltung steht, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen.

