
(...) 2) Die Expertenkommission wird nach sorgfältiger Prüfung der naturräumlichen Gegebenheiten wie z.B. Geologie, Hydrogeologie oder Schutzbedürftigkeit des Aufsuchungsstandortes auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichtes den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation grundsätzlich bewerten. Sie ist damit eine Art "Hilfsorgan" und unterstützt die zuständige Behörde durch anerkannte Experten. (...)