Alois Rainer MdB
Alois Rainer
CSU
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Frage von Martin G. •

Mit Änderung der GOT für Tierärzte 2022 hat Ihr Vorgänger Cem Özdemir dafür gesorgt das viele Tiere ärmerer Menschen von einer tierärztlichen Versorgung abgeschnitten werden. Werden Sie das ändern?

Ihr Vorgänger Özdemir von den Grünen hat bei der Gebührenerhöhung für Tierärzte rücksichtslos zugeschlagen und die Sätze teilweise um 100% oder mehr nach oben korrigiert. Am eigenen Leib erfahren, Euthanasie unseres treuen alten Hofkaters, 12 Minuten incl. Voruntersuchung. Kostenpunkt 309,37€. Abzüglich der ca. 10€ für die Medikamente ergibt das einen Stundenlohn von 1.200 €. Die Tierheime platzen mittlerweile aus allen Nähten weil sich viele Tierbesitzer, gerade auch ältere Menschen, diese vollkommen überzogenen Gebühren einfach nicht mehr leisten können. Das selbe gilt für die vielen kleineren Landwirtschaftsbetriebe sowie Tierheime der Kreise die dem Schutzlos ausgeliefert sind. Tierärzte die zugunsten ärmerer Menschen und deren Tiere diese Preispolitik nicht mitmachen und die Kirche im Dorf lassen werden bei Bekanntwerden den Repressalien der Bundestierärztekammer ausgesetzt. Werden Sie als Minister den Fehler ihres Vorgängers rückgängig machen und dringend die GOT überarbeiten?

Alois Rainer MdB
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr G.,

wie Sie richtig schreiben hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) im Jahr 2022 neugefasst. Es bestand Handlungsbedarf, weil diese zuletzt vor über 23 Jahren im Jahr 1999 umfassend überarbeitet worden war. Die Neufassung aus dem Jahr 2022 enthält Anpassungen an den veterinärmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand (neue Methoden) sowie die Anpassung der Höhe der Gebühren an die wirtschaftlichen Gegebenheiten, um den Tierärztinnen und Tierärzten angemessene Einkünfte zu gewährleisten und damit die flächendeckende tierärztliche Versorgung der Tiere durch ein ausreichendes Angebot an Behandlungsmöglichkeiten zu sichern.

Sowohl die Tierärztinnen und Tierärzte, als auch die Tierhaltenden sehen die Versorgung mit qualitativ hochwertigen tierärztlichen Leistungen inklusive Notdiensten als essentiell an. Tierärztinnen und Tierärzte werden nur dann eine eigene Praxis führen oder in einer Praxis tätig sein, wenn sie für ihren Einsatz angemessen entlohnt werden. Sie müssen in die Lage versetzt werden, als Praxisinhaber die Praxis-, Sach-, Personal- und Versicherungskosten zu finanzieren sowie von ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. 

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Tierhaltenden, Rücklagen für notwendige tierärztliche Behandlungen zu bilden bzw. eine Versicherung abzuschließen. Ggfs. besteht die Möglichkeit, Ratenzahlungen mit Tierärztinnen und Tierärzten zu vereinbaren.

Um die Auswirkungen der Höhe der neuen Gebühren abschätzen zu können, soll die GOT jedoch gemäß Teil A.VII. der amtlichen Begründung zum Verordnungsentwurf (Drucksache 247/22 des Bundesrates vom 25. Mai 2022) im Jahr 2026 evaluiert werden. Im Rahmen dieser Evaluation werden alle Gebührentatbestände und Gebührenhöhen sowie deren Angemessenheit überprüft werden. Die im BMLEH diesbezüglich anstehenden Entscheidungen werden auf Grundlage objektiver Daten getroffen, die im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens erhoben werden. Dabei wird sowohl die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebührentatbestände an den veterinärmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand als auch die Angemessenheit der Gebührensätze für alle in der GOT gelisteten Leistungen geprüft.

Freundliche Grüße

Alois Rainer, MdB

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