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Frage von Thomas S. •

Frage an Alfred Sauter von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sauter,

Sie anwtorten auf die von Frau Orthoi gestellte kritische Frage betreffs der neunen Runfunksgebührensatzung, Zitat:

"Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter und entsprechend eindeutiger Statistiken hat Prof. Kirchhof die mit der Typisierung einhergehende Belastung von Personen ohne Geräte für zulässig erachtet (nach Angaben des Bundesamtes für Statistik haben nahezu 100 % aller Haushalte zumindest ein Rempfangsgerät - TV, Radio, PC, evtl. Handy mit Internet)."

http://www.abgeordnetenwatch.de/alfred_sauter-1234-72498--f404112.html#q404112

Dieses Argument setzt den Besitz eines zum Empfang von Rundfunk geeeigneten Gerätes mit dem Nutzen des Runfunkangebotes gleich.

Frage 1:

Übersieht diese Gleichsetzung nicht die Tatsache, dass wer Rundfunk empfamgen kann, diesen nicht zwingend nutzen muss oder will?

Ferage 2:

Sollte bezogen auf den Rundfunkempfang nicht die in unserem Rechtssystem übliche Unschuldsvermutung gelten?

Sprich:

Solange einem Individuum bzw. Haushalt die Nutzung des Rundfunks nicht nachgewiesen wird, darf von einer solchen Nutrzng nicht schlüssig ausgegangen werden?

Frage 3:

Beschneidet die neue Gebührensatzung nicht die Freiheitsrechte der Bürger/innen, wenn jene ohne jeglichen Nachweis vorab den Bürger/innen verbindlich die Nutzung des Rundfunks unterstellt?

Frage 4:

Wie bertraägt sich eine solche "Sippenhaft" mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Frage 5:

Sind die Rundfunkbetreiber nicht selber schuld, wenn sie ihre Angebote unverschlüsselt der Öffentlichkeit zugängich machen?

Sie schreiben unter gleichem link einsehbar:

"Auf die Kritik, dass starke Rundfunknutzer gleich belastet würden wie jene, die die Angebote nicht in Anspruch nehmen, wäre zu entgegnen, dass bereits die bisherige Rundfunkabgabe nicht nutzungsbezogen war."

Frage 6:

Kann man 1 Problem dadurch entschärfen, indem man auf eine Tradition weist,
die mit einer ähnlichen Probematik behaftet war?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort ausstehend von Alfred Sauter
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