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Alexander Throm
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Frage von Werner B. •

Wie erklärt sich, dass die Nachzahlung des Pflegekassenbeitrags für Rentner auf Grundlage der höheren Juli-Rente erfolgte und der so zu viel gezahlte Beitrag nicht erstattet werden soll?

Mit der Juli-Rente wurde die Nachzahlung der Erhöhung des Pflegekassenbeitrags umgesetzt. Hintergrund ist die Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung stieg um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Damit galt einmalig ein um 1,2 Punkte auf 4,8 Prozent erhöhter Satz.

Im Monat Juli griff auch die diesjährige Rentenerhöhung. In der Folge wurde der Pauschalabzug für den gestiegenen Pflegebeitrag nun von der höheren Juli-Rente abgezogen, anstatt von der niedriger Rente der Monate Januar bis Juni.

Dadurch sind nun rund elf Millionen Euro zu viel auf den Konten der Pflegeversicherung gelandet.

Neu-Rentner müssen den Beitrag auch zahlen, obwohl ihnen der höhere Pflegebeitrag bereits regulär von ihrem bisherigen Einkommen abgezogen worden ist. So zahlt jemand, der erst im Juni 2025 in Rente geht die vollen 1,2 Prozent Nachzahlung ebenso wie jemand, der die Rente schon seit Januar 2025 bezieht. Damit zahlen Neu-Rentner doppelt so viel in die Pflegekasse ein.

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Der Hintergrund liegt darin, dass nach den Zeitpunkten, zu denen die Festlegung der Abzüge vorgenommen werden, andere Berechnungsgrundlagen als Grundlage dienten. Es liegt also in dem Sinne kein tatsächlicher Fehler vor.  Um die Details genau nachzuvollziehen, wenden Sie sich am besten an die DRV Bund. 

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