
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Beschäftigtendatenschutz, in denen Sie Ihre Sorge zu Ausdruck bringen, Ihre Grundrechte könnten eingeschränkt werden. Bitte gehen Sie davon aus, dass Ihre Befürchtungen unbegründet sind: Die zentralen, dem Persönlichkeitsschutz dienenden Vorschriften bleiben auch in Zukunft unangetastet. Dies hat auch die Anhörung der Sachverständigen durch den federführenden Innenausschuss ergeben. (...)