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Alexander Funk
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Frage von Michael W. •

Frage an Alexander Funk von Michael W. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Herr Funk

am 23.5. soll in letzter Lesung über den Entwurf zum §32 BDSG - das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz - entschieden werden.

Ich halte diesen Entwurf für eine massive Einschränkung meiner Grundrechte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung soll im Betrieb nicht gelten.

Unter anderem
• sollen verdachts- und anlassloses Massenscreenings möglich sein. Dies ist nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung rechtswidrig.
• ist eine Videoüberwachung ohne konkreten Anlass und ohne zeitliche Eingrenzung zulässig, sofern sie mit offen sichtbaren Kameras erfolgt. Auch heimliche Videoüberwachung ist nach wie vor möglich. Dies ist ein massiver Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht.
• Nach EU-Recht darf sich jeder Arbeitnehmer bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde über Verstöße gegen das Datenschutzgesetz direkt beschweren. Dieser Entwurf sieht allerdings vor, dass zuerst der Arbeitgeber informiert werden muss. Dies kann je nach Art des Missstandes unzumutbar sein.

Wie stehen Sie zu diesem Entwurf? Sind Ihnen die Einwendungen der Bundes- und Landesdatenschützer, Betriebsräte, Gewerkschaften bekannt? Wie kann der Innen-Ausschuss ein Gesetz mit solch einer Tragweite für die Beschäftigten beurteilen? Inwieweit haben Arbeitgeberverbände in der Entstehungsphase an diesem Gesetz mitgewirkt?
Der vorliegende Entwurf ist zu Lasten der Beschäftigten und ihrer Interessen und kommt alleine den Arbeitgeberinteressen entgegen!

Ich fordere Sie deshalb auf, die sachgerechten Forderungen der Datenschützer und Arbeitnehmer-Interessenvertretungen aufzunehmen und gegen diesen Entwurf zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiss

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weiss,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Beschäftigtendatenschutz, in denen Sie Ihre Sorge zu Ausdruck bringen, Ihre Grundrechte könnten eingeschränkt werden. Bitte gehen Sie davon aus, dass Ihre Befürchtungen unbegründet sind: Die zentralen, dem Persönlichkeitsschutz dienenden Vorschriften bleiben auch in Zukunft unangetastet. Dies hat auch die Anhörung der Sachverständigen durch den federführenden Innenausschuss ergeben. Dass einzelne Bestandteile des Gesetzentwurfs unterschiedlich beurteilt werden, liegt in der Natur der Sache.
Dessen ungeachtet nehme ich Ihre Anregungen durchaus ernst und werde sie in meine Überlegungen einbeziehen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ihr Alex Funk