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Frage von Michael Henzler Dr. M. •

Frage an Alexander Funk von Michael Henzler Dr. M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Funk,

ich las von freiwilligen Bonizahlungen der Hypo Real Estate in Höhe von 25 Millionen Euro an Mitarbeiter (Quelle Bund der Steuerzahler 10/10).

Wären Sie so nett, mir zu erklären, wie eine von Steuergelder mit immensem Aufwand und Garantien , deren Höhe sich inzwischen in einem für einen normalen Bundesbürger nicht mehr vorstellbaren Bereich befindet, gestütze Bank sich politisch gedeckt solcher Auswüchse bedienen kann?
Liegt es daran, daß nur die Summen groß genug sein müssen, damit man mathematische Spielchen betreiben kann und diese 25 Millionen gar nicht mehr ins Gewicht fallen? Jedensfalls könnte man damit zahlreiche Sportanlagen bauen, öffentliche Plätze sanieren oder auch Lehrer einstellen .......
Wenn es sich um einen Alleingang des bankenvorstandes gehandelt hätte, würde dies ja ins inzwischen vorhanden Bankenbild passen, aber der staatliche Bankenrettungsfond SoFFin und die Bundesregierung waren über die Zahlungen informiert.

im voraus vielen Dank

M. Henzler

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CDU

Sehr geehrter Herr Henzler,

vielen Dank für Ihre Frage zur Bonuszahlung an Banker von staatlich geführten Banken. Um es gleich zu sagen: Ihr Unverständnis teile ich und bin angesichts der mitunter vorhanden unsensiblen Vorgehensweise von Vorständen auch erstaunt.

Auch wenn es, wie im Fall der HRE um die Abgeltung von arbeitsvertraglich festgesetzten, noch höheren Ansprüchen ging, müssen wir dringend dafür sorgen, die Auswüchse der Gehaltszahlungen zu unterbinden gerade dann, wenn der deutsche Steuerzahler die entsprechende Bank gerettet hat. Bei einer Pleite der Bank hätte es schließlich überhaupt kein Gehalt gegeben.
Deshalb haben wir entsprechende Gesetze erlassen, die ich im Bundestag und im Haushaltsausschuss unterstützt habe:

Am 28. 10.2010 wurde das Restrukturierungsgesetz beschlossen, dass sie Gehälter von Mitarbeitern staatlich unterstützter Banken auf 500.000€ pro Jahr begrenzt. Bei einer Staatsbeteiligung von mehr als 75% gibt es überhaupt keine Boni mehr, bei geringerer Bundesbeteiligung darf die Summe aus Gehalt und Boni ebenfalls die Obergrenze von 500.000€ nicht überschreiten. Diese Auflage kann nur dann aufgehoben werden, wenn die Bank die geleistete Kapitalzuführung verzinst oder bereits die Hälfte der Finanzspritze zurückgezahlt hat.

Zudem haben wir mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (Vorstandsvergütungsgesetz) einen wichtigen Schritt vollzogen, um eine gesetzliche Grundlage für nachhaltige Gehälter in Unternehmen einiger Banker, bei den Boni zu etablieren. Mit dem Gesetz wird Aufsichtsräten, welche die Gehälter der Vorstände festlegen, Regeln an die Hand gegeben, die bei der Vergütung des Vorstands zu beachten sind. Gleichzeitig erhöht die Bundesregierung mit dem Gesetz die Transparenz der Vergütungsfestlegung und stärkt die Kontrollmöglichkeit der Aktionäre und der Öffentlichkeit. Wichtig ist dabei insbesondere, die Bezüge von Vorständen nicht mehr nur an kurzfristigen Erfolgsparametern auszurichten, sondern das auf nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtetes Handeln stärker zu belohnen.
Außerdem wurde mit dem Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen die Boni-Zahlungen für Banker und Manager von Versicherungen begrenzt und schärfer kontrolliert. Ein Ziel des Gesetzes ist, angesichts der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens unangemessen hohe Bonuszahlungen zu unterbinden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dazu stärkere Eingriffsrechte bekommen. Es wird geregelt, dass die BaFin in bestimmten Fällen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile (Boni) untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses der Bank oder Versicherung beschränken kann. Diese Maßnahmen sind geeignet, neuen Krisen vorzubeugen oder wenigstens entgegenzuwirken.
Sie sind aber nicht zuletzt ein wichtiges Zeichen, dass der Steuerzahler nicht als Retter in der Not willkommen ist, dann aber noch zusätzlich für hohe Gehälter bei den Krisenbanken gerade stehen wird.

Ich hoffe, mit meiner Unterstützung dieser Gesetze Ihrem Anspruch an meine Arbeit gerecht geworden zu sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Alexander Funk, MdB