
(...) Die besonderen Altersgrenzen ergeben sich aus dieser Personalstruktur. Durch die Zurruhesetzung der Berufssoldaten und Berufssoldatinnen nach Überschreiten der besonderen Altersgrenzen wird eine Überalterung der Streitkräfte vermieden. Die zeitgerecht notwendigen Verwendungs-flüsse sind somit gewährleistet. (...)