(...) Gerne nehme ich aber Ihre Anregung zum Anlass, prüfen zu lassen, inwieweit solche ehrenamtlichen Tätigkeiten, die aus der Mitgliedschaft in einem kommunalen Wahlgremium (Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat)entstehen, einer separaten Bekanntmachung bedürfen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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