Sehr geehrter Herr Dobrindt, stimmen die Berichte, einer der 81 nach Afghanistan Abgeschobenen sei nur zu einer Bewährungsstrafe (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) verurteilt gewesen?
Vgl.:
https://www.fr.de/politik/abschiebefluege-nach-afghanistan-sind-das-alles-schwerkriminelle-zr-93842278.html
Die Frankfurter Rundschau zitiert die Mutter der Verlobten eines Abgeschobenen:
Als Minderjähriger sei der Betroffene nach Deutschland gekommen, habe die Schule und eine Lehre abgeschlossen, gearbeitet und Sozialabgaben gezahlt. Wie die Mutter der Verlobten im hr sagt, sei er „beim wöchentlichen Vorsprechtermin zur Verlängerung der Duldung in der Ausländerbehörde verhaftet worden“.
Auch die Tagesschau (online) berichtet darüber:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebungen-afghanistan-124.html

Sehr geehrter Herr J.,
alle 81 Ausreisepflichtigen mit afghanischer Staatsbürgerschaft hatten keinen Aufenthaltsstatus in Deutschland, alle Asylanträge wurden rechtskräftig und ohne die Möglichkeit weiterer Rechtsmittel abgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt