Nordrhein-Westfalen - Fragen & Antworten

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Antwort 09.02.2022 von Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grundlegend erfolgen Quarantäne-Anordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und sind in Form der Hausquarantäne freiwillig umzusetzen. Für eine Überweisung in eine Unterbringungsstelle bei Zuwiderhandlung wäre eine richterliche Anordnung erforderlich.