Änderung des Landeswassergesetzes

Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat der Landtag eine Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen mit Nein.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
0
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Birgit BeisheimBirgit BeisheimDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Sigrid BeerSigrid BeerDIE GRÜNEN101 - Paderborn II Dafür gestimmt
Portrait von Horst BeckerHorst BeckerDIE GRÜNEN25 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas BeckerAndreas BeckerSPD69 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Oliver BayerOliver BayerPIRATEN Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea Ursula AschAndrea Ursula AschDIE GRÜNEN19 - Köln VII Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar AndresDagmar AndresSPD7 - Rhein-Erft-Kreis III Dafür gestimmt
Portrait von Britta AltenkampBritta AltenkampSPD67 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Ulrich AldaErnst Ulrich AldaFDP103 - Hagen I Dagegen gestimmt
Portrait von Roland AdelmannRoland AdelmannSPD24 - Oberbergischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Kai AbruszatKai AbruszatFDP89 - Minden-Lübbecke II Dagegen gestimmt
Portrait von Martin-Sebastian AbelMartin-Sebastian AbelDIE GRÜNEN43 - Düsseldorf IV Dafür gestimmt

Das Gesetz soll den Gewässerschutz gewährleisten und dem Vorsorge- und Verursacherprinzip Rechnung tragen, heißt es in dem Antrag von SPD und Grünen. Gesetzlich geregelt wird nun die Prüfung des Zustands sowie der Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen. Einzelheiten sollen durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Gemeinden erhielten eine Ermächtigung für satzungsrechtliche Regelungen, teilte der Landtag mit. Damit solle auch ermöglicht werden, die Kontrolle und ggfs. Sanierung öffentlicher Kanalisationen mit der privater Abwasserleitungen zu verzahnen.

Weiterführende Information
Der Antrag im Wortlaut

© Bild: flickr/Birkenzweig/CC BY-NC-ND 2.0