Der Wald muss seiner Erholungsfunktion meiner Meinung nach nachkommen können, das Land Hessen muss dabei als gutes Vorbild vorangehen und sollte künftig auf die Erhebung von Nutzungspauschalen verzichten.
Ich finde es absurd, eine Nutzungspauschale für Wandertage im hessischen Staatswald zu erheben.
Sowohl im Hessischen Waldgesetz als auch im Bundeswaldgesetz ist jeweils in §1 die Erholungsfunktion des Waldes dokumentiert.
erlaube ich mir auf die Ihnen auch schriftlich zugegangene ausführliche Antwort des Kollegen und „Wahlkreisnachbarn“ Sebastian Müller, MdL hinzuweisen.
Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben.
