Frage von Horst E. • 22.06.2023
Frage von Horst E. • 22.06.2023
Antwort 28.06.2023 von Miriam Dahlke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein.
Frage von Horst E. • 22.06.2023
Antwort 28.06.2023 von Frank-Peter Kaufmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Richtig ist: Wandern bringt Freude und kostet die Wandernden nichts - außer Schweiß. Der zusätzliche Aufwand der Forstverwaltung wird zentral abgegolten.
Frage von Horst E. • 22.06.2023
Antwort 28.06.2023 von Mirjam Glanz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Frage von Horst E. • 22.06.2023
Frage von Horst E. • 22.06.2023
Antwort 29.06.2023 von Stefan Naas FDP
Sowohl im Hessischen Waldgesetz als auch im Bundeswaldgesetz ist jeweils in §1 die Erholungsfunktion des Waldes dokumentiert.
