Kreditaufnahmen während der Covid-19-Pandemie

Mit ihrem dringlichen Gesetzentwurf fordern die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Änderung des Artikel 141-Gesetzes. Diese Änderung soll bewirken, dass das Land Hessen in der Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie die finanzielle Entwicklung zusätzlich durch Kreditaufnahmen unterstützen darf.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Fraktionen SPD, FDP und AfD stimmten gegen den Entwurf.

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Dafür gestimmt
68
Dagegen gestimmt
58
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 137 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Hildegard Förster-HeldmannHildegard Förster-HeldmannDIE GRÜNEN49 - Darmstadt-Stadt I Dafür gestimmt
Profilbild von Bijan KaffenbergerBijan KaffenbergerSPD50 - Darmstadt-Stadt II Dagegen gestimmt
Portrait von Heike HofmannHeike HofmannSPD51 - Darmstadt-Dieburg I Dagegen gestimmt
Torsten LeveringhausTorsten LeveringhausDIE GRÜNEN51 - Darmstadt-Dieburg I Dafür gestimmt
Portrait von Manfred PentzManfred PentzCDU52 - Darmstadt-Dieburg II Dafür gestimmt
Portrait von Sandra FunkenSandra FunkenCDU53 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Moritz PromnyMoritz PromnyFDP53 - Odenwald Dagegen gestimmt
Portrait von Frank DiefenbachFrank DiefenbachDIE GRÜNEN53 - Odenwald Dafür gestimmt
Brückenbauer für die Bergstraße, Innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, #BauerMdL: UNSERE HEIMAT. STRAK VERTRETEN.Alexander BauerCDU54 - Bergstraße I Dafür gestimmt
Portrait von Karin HartmannKarin HartmannSPD55 - Bergstraße II Dagegen gestimmt
Portrait von Birgit HeitlandBirgit HeitlandCDU55 - Bergstraße II Dafür gestimmt
Portrait von Rolf KahntRolf KahntAfD55 - Bergstraße II Nicht beteiligt

Mit ihrem dringlichen Gesetzentwurf fordern die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Änderung des Artikel 141-Gesetzes. Diese Änderung soll bewirken, dass das Land Hessen in der Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie die finanzielle Entwicklung zusätzlich durch Kreditaufnahmen unterstützen darf.

Hintergrund des Gesetzentwurfes ist der erste Absatz des Artikel 141-Gesetzes der hessischen Landesverfassung, wodurch festgelegt ist, dass der Haushalt des Landes grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen ist. Um die staatliche Finanzlage in der Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie sichern zu können, fordern die antragstellenden Fraktionen nun

  • zum einen das Ermöglichen der Aufnahme von Krediten durch das Land Hessen bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen
  • zum anderen die Anpassung des Gesetzes an den verfassungsrechtlichen Rahmen des Art. 88 der Landesverfassung, wodurch die einfache Mehrheit bei Abstimmungen ausreichend ist und keine 2/3-Mehrheit benötigt wird.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen angenommen und somit in geltendes Recht umgesetzt. Die Fraktionen SPD, FDP und AfD stimmten gegen den Entwurf.