Antwort 01.09.2026 von Steffen Marklein BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Teilhabe für alle Menschen in unser Demokratie ist das Wichtigste was wir haben. Nutzen wir es aktiv.
Teilhabe für alle Menschen in unser Demokratie ist das Wichtigste was wir haben. Nutzen wir es aktiv.
Ein berufsmäßiger kommunaler Wahlbeamter erhält nach einer verlorenen Wahl nicht automatisch und voraussetzungslos eine Pension. Voraussetzung für den Eintritt in den Ruhestand ist grundsätzlich eine Wartezeit von zehn Jahren. Dies ist auch in der von Ihnen angesprochenen Übersicht der Bayerischen Versorgungskammer dargestellt.
Es sind bedauerliche Fehler passiert, die sehr intensiv aufgearbeitet wurden. Einen Grund für eine Abwahl sehe ich jedoch nicht, da daraus resultierende Instabilitäten große Risiken bergen.