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Die Bezahlkarte in ihrer jetzigen Form stellt Geflüchtete in ihrem Alltag vor große Herausforderungen und ist damit nicht diskriminierungsfrei

Ich halte eine differenzierte Betrachtung der Bezahlkarte für wichtig. Meiner Meinung nach ist sie ein bürokratisch sehr aufwendiges Instrument mit einer nur begrenzten Wirkung.

Ich möchte Ihnen versichern, dass wir Grüne die Einführung der Bezahlkarte von Anfang an sehr kritisch begleitet haben und wichtige Regelungen verankert wurden, die gewährleisten sollen, dass soziale und kulturelle Teilhabe sowie das Existenzminimum nicht beeinträchtigt werden.

Wir sind weiterhin keine großen Freunde der Bezahlkarte und wollen vor allem darauf achten, dass diese tatsächlich möglichst diskriminierungsfrei umgesetzt wird und Verwaltungsvereinfachung bringt.

Seit dem 15. Februar 2024 erhalten neu ankommende Personen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und denen Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab dem genannten Datum bewilligt werden, im Rahmen eines Hamburger Modellprojektes ihre Leistungen in Form der Bezahlkarte („SocialCard“).