Antwort 26.01.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr A.,
Sehr geehrter Herr A.,
Aus unserer Sicht ist aber mit dem Entwurf eine Gelegenheit verpasst worden, dieses Geschäftsmodell und die weitreichenden Ausnahmeregelungen im Datenschutz zu seinen Gunsten grundsätzlich in Frage zu stellen. A
Ich teile die Ansicht, dass die in § 34 geplante Einschränkung des Auskunftsrechts bei Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen in dieser Form abzulehnen ist.
Die Stärkung der Rechte und die Wahrung berechtigten Interessen von Verbraucher*innen sind für uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein besonders wichtiges Anliegen.