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Nach jetzigem Stand wird der Bauauftrag zur Unterbringung des Naturkundemuseums im Elbtower voraussichtlich nicht öffentlich im EU-Amtsblatt ausgeschrieben, weil die Stadt Hamburg kein eigener Bauherr des Projekts ist
Die genaue vertragliche Ausgestaltung des Vorhabens rund um die Unterbringung des Naturkundemuseums im Elbtower liegt beim Senat. Entsprechend sollte diese Frage von den zuständigen Behörden geprüft werden.
Das Bau- und Planungsrecht dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, und es ist nur konsequent, wenn Kommunen und Landratsämter diese Regeln streng anwenden