(...) Der Staat müsste sich dann den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten wiederholen. In der DDR war es so geregelt, dass unterhaltsbedürftige Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt der Nichtzahlung den Unterhalt vom Staat bekamen. Dieser konnte dann mit hohen Aufschlagsgebühren sich den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten wieder zurückholen. (...)
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(...) Allerdings halte ich diese Regelung für wenig befriedigend.Tatsache ist, dass das gegenseitige, rechtlich verbindliche und ggf. auch einklagbare "Füreinander-Einstehen" innerhalb einer Erwerbsgemeinschaft gerade im Hinblick auf Kinder durch das Steuerrecht nicht hinreichend berücksichtigt wird. Dies betrifft Familien mit vielen Kindern ebenso wie Alleinerziehende. (...)
(...) Da den Koalitionsparteien ihr mühsam verhandelter Kompromiss durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern aus der Hand geschlagen wurde, ist die Frage der Neuvorlage offen. Wir haben die Koalition mehrfach aufgefordert, unsere bereits 2004 vorgelegten Vorschläge aufzugreifen, die eine verfassungskonforme Anpassung des Unterhaltsrechts an die tägliche Realität gewährleisten würde – leider ohne Erfolg. Die Union zeigt hier, dass ihr Familienbild längst noch nicht in der Gegenwart angekommen ist – Frau von der Leyen hin oder her. (...)
(...) Januar 2003 hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, der Gesetzgeber könne nicht generell davon ausgehen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern eines Kindes in häuslicher Gemeinschaft leben und gemeinsam für das Kind Verantwortung übernehmen wollen und können. Die gemeinsame Sorge setze im Kindeswohlinteresse bei beiden Elternteilen die Bereitschaft voraus, aus der Elternstellung nicht nur Rechte herleiten zu wollen, sondern auch Pflichten gegenüber dem Kind zu übernehmen, also Verantwortung für das Kind zu tragen. Fehle es hieran und seien die Eltern zur Kooperation weder bereit noch in der Lage, könne die gemeinsame Sorge für das Kind dem Kindeswohl zuwider laufen. (...)
(...) Ich sehe dies - wie auch Ihre Forderung nach einem Auskunftsrecht für Väter über die Verwendung des Kindesunterhalts seitens der sorgeberechtigten Mutter - kritisch. Mir ist natürlich durchaus bewusst, dass Väter, die ihren bei der Mutter lebenden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind, ein großes Interesse daran haben, dass der Unterhalt auch wirklich dem Kind zugute kommt. (...)

(...) Unberührt vom momentanen Stopp der Unterhaltsreform wird die Regelbetragsverordnung zum 1.7.2007 fortgeschrieben. Es kommt also eine neue Regelbetragsverordnung. (...)