(...) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2007 zum Betreuungsunterhalt bestätigt eindrücklich die politische und verfassungsrechtliche Position der Union in den Verhandlungen zum Unterhaltsrecht: Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche wie nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig. (...)
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(...) Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Die Union hat sich in den Verhandlungen mit der SPD in diesem Punkt durchsetzen können und erreicht, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts von nichtehelichen Elternteilen der Betreuungsunterhaltsdauer von geschiedenen Elternteilen gleichgestellt wird. Der ursprüngliche Entwurf von Justizministerin Zypries sah die verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vor. (...)
Sehr geehrter Herr Rudolph,
Ihre Frage zum Unterhaltsrecht beantworte ich nachfolgend:
(...) Bei den nachehelichen Unterhaltsansprüchen treten wir dafür ein, diese regelmäßig zu befristen, denn nach Beendigung der Ehe sollte die Eigenverantwortung der ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Dabei ist insbesondere die zunehmende partnerschaftliche Rollenverteilung in Ehe und Lebenspartnerschaft zu berücksichtigen. (...)
Sehr geehrter Herr Nink,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als gewählte Bundestagsabgeordnete des Lahn-Dill-Kreises nehme ich Anfragen, Anregungen, aber auch Kritik von Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst.
(...) Der Staat müsste sich dann den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten wiederholen. In der DDR war es so geregelt, dass unterhaltsbedürftige Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt der Nichtzahlung den Unterhalt vom Staat bekamen. Dieser konnte dann mit hohen Aufschlagsgebühren sich den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten wieder zurückholen. (...)