
vor wenigen Tagen habe ich Ihnen dazu schon alle Informationen zukommen lassen.
vor wenigen Tagen habe ich Ihnen dazu schon alle Informationen zukommen lassen.
Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energie- und Warenpreise abzumildern, hat die Bundesregierung schnelle und unbürokratische Entlastungen für die Menschen in unserem Land auf den Weg gebracht.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Energiepreispauschale, sofern das Krankengeld in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit einem aktiven Dienstverhältnis steht, aus dem er eigentlich Arbeitslohn bezieht
Die Energiepreispauschale ist derzeit für Rentnerinnen und Rentner nicht vorgesehen. Betrachtet man das Gesamtpaket aller hier beschriebenen Maßnahmen, so wird aber deutlich, dass auch Rentnerinnen und Rentner in den Entlastungspaketen berücksichtigt werden.
Trotzdem enthalten die beiden Energie-Entlastungspakete, die sich aus einem ganzen „Strauß“ an Entlastungsmaßnahmen zusammensetzen, durchaus vieles auch für Kleinunternehmer oder auch z.B. für Rentner
Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.