Antwort 04.09.2023 von Steffen Kotré AfD
„Abgeordnetenwatch.de“ boykottiert unbequeme Antworten – bitte senden Sie mir Ihre Frage an: steffen.kotre@bundestag.de - dort antworte ich Ihnen persönlich.
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Das wäre mit Abstand die teuerste Lösung für die Stromerzeugung
Es lag nicht an mir, dass die Gesetzesänderung so lange verzögert wurde.
Im Todesfalle des grundsätzlich Bewilligungsberechtigten kann es a) sein, dass der Erblasser eine Bewilligung bereits vor seinem Tode abgegeben hat oder die Auflassung erklärt hat, sodass eine entsprechende Erklärung auch nach seinem Tode fortgelten würde.