Alkohol und Cannabis sind beides gefährliche Suchtmittel, die eine wohl überlegte Handhabung durch den Einzelnen und durch die Gesellschaft brauchen.
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dort wo das Thema Cannabis die Landesgesetzgebung betrifft, werde ich mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass Grenzwerte im Straßenverkehr äquivalent zu Alkoholgrenzwerten umgesetzt werden.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir der Ansicht, dass vom Cannabiskonsum ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgeht.
Nach der Verabschiedung des Cannabisgesetzes war es notwendig geworden, auch die Regelungen im Straßenverkehr entsprechend nachzuschärfen.
Was Ihre Frage zur Wiedererlangung der Führerscheine bei einem Überschreiten des Grenzwerts betrifft: Grundsätzlich kann ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben, da ich keine Rechtsberatung durchführe. Am besten Sie wenden sich hier an Personen, die dies machen.