(...) Mit seinem Urteil vom 4. November 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht eine neue Rechtsprechung eingeführt, wonach beamten- und richterrechtliche Ernennungen nicht mehr ohne jede Ausnahme rechtsbeständig sind. Damit hat es den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Ämterstabilität, nach dem die Vergabe eines Amtes rechtsbeständig ist, für den Fall zurückstehen lassen, in dem der in beiden Instanzen eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens unterlegene Bewerber ankündigt, Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. (...)
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(...) Ich persönlich bedauere seinen Rücktritt sehr. Mit ihm verlieren die Soldaten und Soldatinnen einen Verteidigungsminister, der sich mit bis dahin nicht gekanntem Einsatz für sie eingesetzt und stark gemacht hat. (...)
(...) Gemeinsames Ziel von Staat und Kreditwirtschaft muss es sein, allen Bürgerinnen und Bürgern schnell, einfach und auf praktikable Weise die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Hierdurch könnten auch die in einer Vielzahl von Fällen mit der lt;stronggt;Kontolosigkeitlt;/stronggt; direkt verbundenen Probleme wachsender Überschuldung minimiert werden. Ein wichtiger Beitrag zum Schuldnerschutz ist unstreitig der Zugang zu einem Girokonto auf Guthabenbasis. (...)
(...) wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit ist es mir verwehrt, das von Ihnen angesprochene gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder auch nur zu bewerten. Ein Richter kann auch nicht wegen der von ihm getroffenen Sachentscheidungen dienstaufsichtlich belangt werden. (...)