Frage von Anja T. • 12.07.2022

Antwort von Dunja Kreiser SPD • 22.08.2022
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Energiepauschale über die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 erhalten.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Energiepauschale über die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 erhalten.
Deswegen hat die Ampelkoalition verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht, um die ökonomischen Folgewirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine abzumildern. Auch Rentner und Rentnerinnen werden in diesen Entlastungspaketen berücksichtigt.
(...) es besteht aktuell keine gesetzliche Pflicht zum Angebot von Homeoffice durch Arbeitgeber:innen.
Bundestagsabgeordnete erhalten keine Energiepreispauschale