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(...) Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ grundsätzlich die Durchführung von Ermittlungsverfahren genehmigt. Der Immunitätsausschuss prüft für konkrete Fälle, ob diese Genehmigung zutrifft oder ob es sich um Verfahren im Zusammenhang mit Beleidigungen politischen Charakters handelt. Gegebenenfalls spricht der Ausschuss eine Empfehlung aus, auf deren Grundlage der Bundestag seine Entscheidung trifft. (...)
(...) die täglichen rassistischen und diskriminierenden Entgleisungen der AfD machen mich immer wieder auf's Neue rasend. Sehr oft befinden sie sich dabei genau an der Grenze des Erlaubten. (...)

(...) Ich begrüße es außerordentlich, dass die Kölner Polizei etwa im Fall Storch selbst Strafanzeige gestellt hat. Ich bin gespannt, wie dieses Verfahren ausgehen wird und hoffe sehr, dass sich unser Rechtsstaat hier wehrhaft zeigt. (...)

(...) Die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten ist in Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage6/245194). Wie Sie der Anlage entnehmen können, ist es in meiner Funktion als Abgeordnete nicht möglich, einen Antrag auf Aufhebung der Immunität eines anderen Abgeordneten zu stellen. (...)
