(...) Den Sicherheitsbehörden eingeräumte Ermittlungsmöglichkeiten können natürlich immer missbraucht werden, auch wenn man alles tut, um dies zu verhindern. Der Gesetzgeber muss daher sorgfältig abwägen, ob er Eingriffe in den Freiheitsbereich der Bürger zur Abwehr von Gefahren oder zur Aufklärung von Straftaten zulässt. Aus meiner Sicht fällt eine solche Abwägung zugunsten der Datenvorratsspeicherung aus. (...)
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