Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
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Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine Regelung ein, die eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird
Sehr geehrter Herr M.,
der genaue Umsetzungszeitpunkt wird derzeit gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprochen und ist deshalb leider noch offen.
Als SPD-Fraktion und stärkste Oppositionskraft im Düsseldorfer Landtag befürworten wir die pauschale Beihilfe für Beamte und Bestandsbeamte und haben dazu bereits in der vergangenen Legislatur einen Gesetzesentwurf (Drucksachennummer 17/5620) eingebracht.
Wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass Beamt*innen hier durch eine pauschale Beihilfe eine echte Wahlmöglichkeit zwischen PKV und GKV bekommen. Durchsetzen konnten wir immerhin eine zunächst zeitlich befristete Wahlmöglichkeit