Antwort 15.12.2023 von Hakan Demir SPD
herzlichen Dank für Ihre Frage. Für die Beantwortung verweise ich auf die Antwort auf Ihre erneute Anfrage vom 2.11.2023.
herzlichen Dank für Ihre Frage. Für die Beantwortung verweise ich auf die Antwort auf Ihre erneute Anfrage vom 2.11.2023.
Bei Einbürgerungen geht es ja um Personen, die nicht nur schon einige Jahre in Deutschland leben, sondern auch sprachlich und wirtschaftlich in Deutschland Fuß gefasst haben.
Als Freie Demokraten wollen wir präzise zwischen politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern unterscheiden.
Natürlich gelten innerhalb der EU die gleichen Rechte für alle Mitgliedstaaten, was den Umgang mit den Migranten angeht
Ein Aufenthaltstitel nach § 25a Aufenthaltsgesetz ist - anders als beispielsweise eine Duldung - eine reguläre Aufenthaltserlaubnis.