
die Verwaltungsvereinbarung wurde im April nun endlich geschlossen und damit ist auch der Weg für die Antragsstellung endlich frei.
die Verwaltungsvereinbarung wurde im April nun endlich geschlossen und damit ist auch der Weg für die Antragsstellung endlich frei.
das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird aktuell noch ausgearbeitet.
Nach unseren Informationen arbeitet die links-gelbe Koalition mit den Bundesländern an einer Lösung. Dabei zeichnet sich in einem Eckpunktepapier ab, dass insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen sollen. Die Grenzen sind so formuliert, dass die Mindestbezuschussung 100 Euro und die Höchstbezuschussung 2.000 Euro betragen soll.
Die administrative Umsetzung der Entlastung erfolgt durch die Länder.
In Nordrhein-Westfalen ist das Wirtschaftsministerium (MWIKE) zuständig.
Ich habe erfahren, dass hier aktuell an den Details zur Umsetzung gearbeitet wird.
Ich bleibe gerne für Sie am Ball und komme gerne nochmals auf Sie zu, sobald mir neue Information vorliegen.