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Heike Troles
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Frage von Marco K. •

Wann wird das Formular zur Beantragung des Heizölkosten Zuschusses für das Jahr 2022 zur Verfügung stehen?

Liebe Frau Troles,

vielen Dank für die prompte Antwort vom 17. Januar 2023.

Wahrscheinlich habe ich meine Frage nicht präzise genug gestellt. Es ging mir nicht um um den "Heizkostenzuschuss an wohngeldberechtigte Haushalte" sondern um die Entlastung ähnlich der Verbraucher die einen Zuschuss zum Gas (Gaspreisdeckel) bekommen (haben). Hier soll es durch die Bundesregierung eine Zuschuss für Öl Verbraucher geben welcher über ein Formular beantragt werden kann.
Siehe Verlinkung:
https://www.derwesten.de/politik/heizoel-energiekrise-pellett-zuschuss-geld-antrag-bundesregierung-q-id300348695.html

Gerne hätte ich von Ihnen erfahren, ab wann das Formular zur Beantragung der Heizölkosten-Entlastung für das Jahr 2022 zur Verfügung steht und wo ich es beziehen kann.

Dank im Voraus für Ihre Antwort und freundliche Grüße aus Dormagen Nievenheim

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Sehr geehrter Herr K.

die administrative Umsetzung wird durch die Länder erfolgen. Auf Nachfrage hat uns das MWIKE NRW mitgeteilt, dass noch keine Erkenntnisse zu dem Verfahren vorliegen. Die Details der Härtefallregelung sind also noch zu erarbeiten, so auch die Zuständigkeiten. 
Weitere Infos finden sie auch hier: 

https://www.kommunen.nrw/en/information/bulletins/database/detailansicht/dokument/entlastung-fuer-heizoel-und-pelletkunden-nach-dem-erdgas-waerme-preisbremsengesetz.html 

Viele Grüße 

Heike Troles MdL

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Sie haben Recht und ich ergänze vor diesem Hintergrund gerne meine Rückmeldung an Sie:

Die administrative Umsetzung der Entlastung erfolgt durch die Länder.

In Nordrhein-Westfalen ist das Wirtschaftsministerium (MWIKE) zuständig.

Ich habe erfahren, dass hier aktuell an den Details zur Umsetzung gearbeitet wird.

Ich bleibe gerne für Sie am Ball und komme gerne nochmals auf Sie zu, sobald mir neue Information vorliegen.

Herzliche Grüße 

Ihre Heike Troles MdL

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